Tippgeber-AGB

Stand: Januar 2026

1 Gegenstand

Diese Bedingungen regeln die Hinweise („Tipps“) auf potenzielle Kaufinteressenten für Immobilien der Hausbau & Objektentwicklung Marco Epke GmbH & Co. KG (H&Ome).

2 Kein Maklervertrag

Der Tippgeber erbringt keine Makler- oder Vermittlungsleistung. Ein Maklervertrag kommt ausdrücklich nicht zustande.

Der Tippgeber:

nimmt nicht an Vertragsverhandlungen teil,

beeinflusst den Kaufvertragsabschluss nicht,

handelt nicht im Namen oder Auftrag von H&Ome.

3 Tippgeber-Prämie

(1) Kommt es auf Grundlage eines Hinweises zu einem notariellen Kaufvertrag, zahlt H&Ome eine einmalige Tippgeber-Prämie in Höhe von 2.500 €.

(2) Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags.

(3) Die Tippgeber-Prämie ist ein freiwilliger Bonus. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen.

4 Ausschluss der Prämie

Kein Anspruch besteht insbesondere, wenn:

der Interessent bereits bekannt war,

mehrere Hinweise eingehen und der Tipp nicht ursächlich war,

der Tippgeber verbotene Vermittlungstätigkeiten ausübt.

5 Steuern

Die Versteuerung der Tippgeber-Prämie obliegt ausschließlich dem Tippgeber. H&Ome übernimmt keine steuerliche Beratung oder Haftung.

§6 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Abwicklung des Tippgeber-Hinweises gemäß DSGVO. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung von H&Ome zu entnehmen.

§7 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. (2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. (3) Gerichtsstand ist Bielefeld