FAQs

Jede volljährige Person. Privatpersonen ebenso wie Unternehmer oder Selbstständige.

Du gibst einen reinen Hinweis auf eine Person, die sich für den Kauf einer Wohnung interessieren könnte.Alles Weitere – Beratung, Besichtigung, Verkauf – übernimmt ausschließlich unser Verkaufsteam.

Ein reiner Hinweis liegt vor, wenn du: lediglich den Kontakt nennst, keine Vermittlung vornimmst, keine Gespräche über Preise oder Vertragsinhalte führst, keinen Einfluss auf den Verkaufsprozess hast.

Die Tippgeber-Prämie beträgt fix 2.500 €. Es handelt sich nicht um eine Provision und nicht um eine Beteiligung am Kaufpreis.

Die Auszahlung erfolgt, wenn es auf Grundlage des Hinweises des Tippgebers zu einem notariellen Kaufvertrag über eine von der Hausbau & Objektentwicklung Marco Epke GmbH & Co. KG (H&Ome) erstmals veräußerte Wohnung kommt. Voraussetzung ist, dass H&Ome selbst Verkäuferin der Wohnung ist.

Ein Anspruch besteht nur, wenn: der Interessent H&Ome zuvor nicht bekannt war und dein Hinweis ursächlich für den Kaufvertragsabschluss war. Kommt kein notarieller Kaufvertrag zustande, besteht kein Anspruch.

Ja, die Tippgeber-Prämie ist vom Tippgeber selbst zu versteuern. Bei Privatpersonen handelt es sich in der Regel um sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG.

Nein. Jegliche Vermittlungs-, Beratungs- oder Verhandlungstätigkeit ist ausgeschlossen. Zulässig ist ausschließlich der Hinweis auf öffentlich zugängliche Informationen.Leite unsere Webseite www.home-bautraeger.de weiter, damit sich dein Interessent informieren kann.

Nein. Die Teilnahme ist kostenfrei, freiwillig und ohne weitere Verpflichtungen.